Ästhetische Operationen im öffentlichen Krankenhaus: Preise und Abläufe in der Türkei

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  • 11 May 2025

Kann man im Staatskrankenhaus eine ästhetische Operation durchführen lassen?

Ja. Viele öffentliche Krankenhäuser und Universitätskliniken in der Türkei verfügen über Abteilungen für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Ob die Operation kostenfrei oder kostenpflichtig ist, hängt davon ab, ob ein medizinischer Grund (Indikation) vorliegt.

Welche ästhetischen Eingriffe übernimmt die SGK?

Die türkische Sozialversicherung SGK übernimmt die Kosten für ästhetische Operationen nur, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine funktionelle Störung vorliegt.

Beispiele für SGK-gedeckte ästhetische Eingriffe:

  • Nasenscheidewandverkrümmung (Septumdeviation) mit Atemproblemen
  • Angeborene Fehlbildungen (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, abstehende Ohren)
  • Rekonstruktionen nach Unfällen (Verbrennungen, Verletzungen, Frakturen)
  • Brustverkleinerung bei Rücken-/Nackenschmerzen
  • Gynäkomastie-OP bei Schmerzen oder hormonellen Ursachen
  • Rekonstruktion nach Tumorentfernung (z. B. Brustaufbau)

In diesen Fällen ist die OP meist kostenlos oder sehr günstig.

Welche Eingriffe sind kostenpflichtig?

Rein kosmetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit werden nicht von der SGK übernommen. Auch im Staatskrankenhaus müssen Patient:innen dafür selbst zahlen.

Kostenpflichtige ästhetische Eingriffe:

  • Nasenkorrektur (ohne funktionelle Beschwerden)
  • Brustvergrößerung
  • Bauchdeckenstraffung
  • Fettabsaugung (Liposuktion)
  • Facelift oder Halsstraffung
  • Lidstraffung (ohne Gesichtsfeldeinschränkung)
  • Ohrenkorrektur (nur aus ästhetischen Gründen)

Preise für Schönheitsoperationen im öffentlichen Krankenhaus (2025)

Die Preise variieren je nach Hauseigener Gebührenordnung, Rang des Arztes und Art des Eingriffs.

Geschätzte Preisbereiche 2025:

Eingriff

Preisrahmen im Staatskrankenhaus (₺)

Nasenkorrektur (ästhetisch)

12.000 – 22.000 TL

Brustverkleinerung (ästhetisch)

15.000 – 25.000 TL

Bauchdeckenstraffung

20.000 – 35.000 TL

Fettabsaugung (lokalisiert)

10.000 – 20.000 TL

Lidstraffung

8.000 – 15.000 TL

Ohrenkorrektur

7.000 – 12.000 TL

Hinweis: Die genannten Preise dienen zur Orientierung. Genaue Informationen erhalten Sie direkt beim jeweiligen Krankenhaus.

Ablauf der Anmeldung und Terminvergabe

  1. Terminvereinbarung über MHRS
    Termin über das zentrale Terminvergabesystem (MHRS) in der plastischen Chirurgie vereinbaren.

  2. Untersuchung & Diagnose
    Der Arzt entscheidet, ob es sich um einen medizinisch notwendigen oder rein ästhetischen Eingriff handelt.

  3. Kostenklärung
    Bei medizinischer Indikation übernimmt SGK die Kosten. Andernfalls wird ein Eigenanteil festgelegt.

  4. Vorbereitung und OP-Termin
    Nach Untersuchungen und ggf. weiteren Konsilen wird ein OP-Termin festgelegt.

  5. Operation und Nachsorge
    In der Regel ist ein stationärer Aufenthalt von 1 Nacht notwendig. Kontrollen erfolgen im Krankenhaus.

Vorteile ästhetischer Eingriffe im Staatskrankenhaus

  • Kostenfrei oder kostengünstig bei medizinischer Indikation
  • Erfahrene Fachärzte für plastische Chirurgie
  • Behandlungen entsprechen wissenschaftlichen Standards
  • Nachsorge und Verbandswechsel durch das Krankenhaus

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ja. Liegt eine Atmungsbehinderung vor (z. B. Septumdeviation), übernimmt SGK die Kosten. Für reine Formkorrekturen ist die OP kostenpflichtig.

Nur bei gesundheitlichen Beschwerden (z. B. Rückenschmerzen) wird eine Brustverkleinerung übernommen. Vergrößerung ist immer privat zu zahlen.

Ja. In Großstädten kann es je nach Eingriff zu Wartezeiten von 1–3 Monaten kommen.

Ja, jedoch nur auf eigene Kosten, da es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt.

Ja. Sie werden von erfahrenen Ärzten in sterilen OP-Sälen durchgeführt – nach höchsten medizinischen Standards.